• Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der        FURCHNER GmbH

1. Gültigkeit der Bedingungen 

1.1 Alle unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. 1.2 Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Angebote und Preise  

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlchen Vertrages hinausgehen. 2.2 Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; sie schließen Verpackung, Frachtkosten, Montage- und Nebenkosten sowie etwaige, auf Wunsch des Käufers durchzuführende Transportversicherungen nicht ein. 2.3 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liedertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Entsprechendes gilt, wenn die Lieferung oder Bereitstellung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erst nach Ablauf der Viermonatsfrist erfolgen kann.  

3 . Lieferung  

3.1 Die von uns genannten Termin und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlasen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet wurde. 3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen sowie Verspätung bei der Anlieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht auf Schadensersatz steht dem Käufer nicht zu. 3.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 3.5 Die Lieferung erfolgt auf dem nach unserem Ermessen besten Weg. Besondere Versandwünsche werden, soweit als möglich, berücksichtigt.  

4. Gefahrenübergang  

4.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 4.2 Ohne die Voraussetzung des Abs. 1 geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.  

5. Zahlungsbedingungen  

5.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar unabhängig vom Eingang der Ware ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. 5.2 Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, von Verzugsbeginn an Zinsen mit 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. 5.3 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. 5.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gelten gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestelt worden oder unstreitig sind.  

6. Gewährleistung  

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf Fehlmengen und äußere Mängel zu prüfen und uns diese innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeign. 6.2 Abweichung von Mustern sowie geringe Abweichungen in Farbe, Struktur, Maßen und Geweichten sowie von Modellen, die den Nutzwert des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu Gewährleistungs- oder Ersatzansprüchen. 6.3 Nach Veränderung, Be- oder Verarbeitung des Vertragsgegenstandes ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. 6.4 Bei fristgerecht erhobenen Mängelrügen hat der Lieferer das Recht, zu wählen, ob er die Ware unentgeltlich nachbessert, die Ware zurücknimmt und entweder den Kaufpreis vergütet oder Ersatzlieferung leistet, oder aber eine angemessene Minderung des Kaufpreises gewährt. Der Käufer hat dem Lieferer hinsichtlich desselben Mangels mehrere Nachbesserungs- und Ersatzlieferungsversuche zu gestatten. Schlagen die Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, hat der Käufer das Recht, Minderung oder Wandlung hinsichtlich desselben Mangels mehrere Nachbesserungs- und Ersatzlieferungsversuche zu gestatten. Schlagen die Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, hat der Käufer das Recht, Minderung oder Wandlung hinsichtlich des Vertragsteils zu verlangen, der von der mangelhaften Leistung betroffen ist; es sei denn, die Beschränkung der Rückgängigmachung aus diesem Teil des Vertrages ist unmöglich oder für den Käufer unzumutbar. 6.5 Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.  

7. Eigentumsvorbehalt  

7.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. 7.2 Der Käufer hat den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln und jeden Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, dem Lieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.  

8. Schadenersatzansprüche  

8.1 Bei Nichterfüllung (Rücktritt des Käufers vom Vertrag) stellt der Lieferer dem Käufer alle für den Auftrag anfallenen Kosten als Schadenersatz in Rechnung. Berechnet werden die Arbeits- und Betriebskosten bis einen Tag nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung sowie Kosten für angearbeitetes und speziell für den Auftrag beschafftes Material. Auf Wunsch wird dem Käufer das Material zur Verfügung gestellt. 8.2 Der Höchstbetrag der Haftung des Lieferers in Schadensersatzansprüche beläuft sich auf 50% des Auftragswertes.  


9. Gerichtsstand und Erfüllungsort  

9.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist 15234 Frankfurt (Oder). 9.2 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.3 Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, die Frankfurt (Oder) ausschlielicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. 9.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.  

10. Zusatzbestimmungen  

10.1 Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins der Zahlung ist der Lieferer berechtigt, für jede schriftliche Mahnung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 8,00 € in Rechnung zu stellen. 10.2 Die vertraglichen Beziehungen unterstehen ausschließlich deutschem Recht. 10.3 Für alle Werkleistungen gelten, soweit sich nicht aus diesen Bedingen und Individualabreden etwas anderes ergibt, subsidiär die Vorschriften der VOB Teil B in der jeweils gültigen Fassung.